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Das Grab von Bargenda - von einem mörderischen Wilddieb |
Emmas Ruh - von einem Verweilplatz im Schatten eines alten Baumes |
Franzosengrab - von der Tragik in einem ungewöhnlichen Versteck |
Schwarz - Weiß - von einem Farb-Grundstück in Graditz |
Das Kalb ohne Kopf - von einem rätselhaften Tiere-Verschwinden |
Ein Kobold bei Graditz - von einem Radfahrer mit schwerer Last |
Koboldgeschichte - von dem Erhalt gar schlimmer Beine |
Nachtwächter - von einem Nicht-Tuter aus Triestewitz |
Reiter ohne Kopf - von einem Kopf-unter-dem-Arm-Träger |
Spukeiche - von dem Schauerlichsten einer alten Eiche |
Die "Tote Frau" - von Ochsengespannen und Gewittern |
Der "Tote Mann" - von einem überfallenen Briefträger |
Weiße Steine - von Orientierungen und Markierungen |
Sühnekreuze - von Zeugen für Verbrechen in der Vergangenheit |
| All diese Sagen aus unserer Region und noch mehr Infos erhalten Sie in unserer Broschüre " Sagenhaftes Ostelbien - eine Region im Spiegel ihrer Sagen und Geschichtchen", erwerb- oder bestellbar im Vereinsbüro. |
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| Ostelbien wird neben den vielen landwirtschaftlichen Flächen geprägt durch die Waldgebiete Falkenstruth und Annaburger Heide. Während die Annaburger Heide zum größten Teil zum militärischen Sperrgebiet erklärt ist, bietet die Falkenstruth Wanderern und Radtouristen (Radwegekarte) mit seinem Naturlehrpfad, angelegt vom ehemaligen Revierförster Timo Grieser, viel Wissenswertes über das Leben im Wald. Hier finden Sie auch das Grab von Bargenda. |
Falkenstruth hier |
Annaburger Heide hier |
Naturlehrpfad hier |
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| Das Landschaftsschutzgebiet Elbaue erstreckt sich auf beiden Seiten der Elbe. |
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| Weite Teile gehören zu den Naturschutzgebieten Prudel in der Gemeinde Großtreben-Zwethau sowie Alte Elbe Kathewitz in der Gemeinde Arzberg. |
Naturschutzgebiet Prudel hier |
Naturschutzgebiet Alte Elbe Kathewitz hier |
Gebiete mit wertvoller Naturausstattung, Schönheit und Erholungswert bzw. Bedeutung zur Wiederherstellung eines leistungsfähigen Naturhaushaltes nennt man Landschaftsschutzgebiete. Die Ausweisung erfolgt durch die untere Naturschutzbehörde, d. h. die Landratsämter und die kreisfreien Städte (Staatliche Verwaltungsbehörden). Im Landschaftsschutzgebiet sind alle Handlungen verboten, die den Charakter des Gebietes verändern, den Naturhaushalt schädigen oder dem besonderen Schutzzweck zuwider laufen. Die Gebiete werden durch Rechtsverordnungen festgesetzt.
Gebiete mit besonders wertvoller Naturausstattung, Schönheit und wissenschaftlichem Wert werden als Naturschutzgebiete bezeichnet. Die Ausweisung erfolgt durch die höhere Naturschutzbehörde, d. h. das Regierungspräsidium. Im Naturschutzgebiet sind alle Handlungen verboten, die zu einer Zerstörung, Beschädigung oder Veränderung des Schutzgebietes oder seiner Bestandteile bzw. zur nachhaltigen Störung führen können. Die Gebiete werden durch Rechtsverordnungen festgesetzt. |
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